Personenschutz
“ Polizeischutz für besonders gefährdete Personen im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgrund der allgemeinen Polizeigesetze .“ (Quelle Brockhaus)
Diese Begriffserklärung hat in der heutigen Zeit leider keine Gültigkeit mehr. Der Personenschutz / Begleitschutz ist für alle Personen notwendig, die sich einer Gefahr für Leib, Leben oder mitgeführte Wertgegenstände ausgesetzt sehen, die sie selbst nicht in der Lage sind abzuwehren.
Solche Gefahren können von verschmähten Partnern ausgehen, missgünstigen Nachbarn oder Mietern, bis hin zu organisierten Kapitalverbrechern.
Manchmal dient es auch nur dem persönlichen Wohlbefinden, jemanden an seiner Seite zu wissen, der einem das Gefühl des Schutzes und der Sicherheit gibt.
Und genau dort setzt unsere Arbeit an. Wir vermitteln ihnen dieses Gefühl und sorgen uns in allen Belangen Ihres alltäglichen Lebens darum, dass sie sich sicher fühlen.
Dabei ist körperliche Präsenz, gekoppelt mit einem adretten Erscheinungsbild, genauso wichtig wie die Fähigkeit, sich verbal angemessen artikulieren zu können.
Wir unterscheiden hier zwischen bewaffnetem Personenschutz und solchem ohne (Schuss-)Waffe. Unsere Waffenträger unterliegen strengsten staatlichen Kontrollen, die darüber hinaus ergänzt werden durch regelmäßige Schulungen und Schießübungen.